Alles rund um das 9-Euro-Ticket
Hier finden Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Themen und Informationen zum 9-Euro-Ticket.
Allgemeine Informationen
Wo im Landkreis Tuttlingen ist es gültig?
Da es bundesweit gilt, gilt es in allen Zonen von TuTicket.
Wo ist es erhältlich?
Hierzu finden noch Abstimmungen zwischen Bund, Land und den Verkehrsverbünden statt. Daher können noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.
Voraussichtlich wird das Ticket auch an Automaten, im Bus und im KundenCenter verkauft.
Wie lange gilt das 9-Euro-Ticket?
Die Aktion läuft über drei Monate. Geplanter Beginn ist aktuell der 01.06. Das heißt, in den Monaten Juni, Juli und August 2022 wird ein Monatsticket für je 9 Euro angeboten. Das 9-Euro-Ticket gilt für jeweils einen Kalendermonat und ist nicht gleitend (monatsübergreifend) erhältlich.
Kann mit dem 9-Euro-Ticket auch ein Fahrrad mitgenommen werden?
Für die Fahrradmitnahme ist je Fahrrad und Fahrt ein reguläres FahrradTicket erforderlich. Ein Anspruch auf Fahrradmitnahme besteht grundsätzlich nicht, Personen und Kinderwagen haben grundsätzlich Vorrang. Ab 9 Uhr werktags und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Fahrradmitnahme im regionalen Zugverkehr (Ausnahme IC-Züge) kostenlos. Ob es eine Sonderregelung und Einschränkungen während des Aktionszeitraumes des 9-EUR-Tickets gibt, ist uns noch nicht bekannt.
Gibt es eine Mitnahmeregelung?
Mit einem 9-Euro-Ticket können Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitgenommen werden. Hunde können nicht kostenlos mitgenommen werden. Für sie muss regulär ein Fahrschein gelöst werden.
Kann ich das Ticket zur 1. Klasse aufwerten?
Nein, ein Übergang in die 1. Klasse ist mit einem „9-Euro-Ticket“ auch mit einem Zuschlag nicht möglich.
In welchen Verkehrsmitteln gilt es?
Deutschlandweit in Bussen und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs. Ausgenommen ist der Fernverkehr der Deutschen Bahn (wie z. B. ICE/EC/IC). Es gilt ausschließlich in der 2. Klasse.
Ist das Ticket übertragbar?
Nein, das Ticket ist allgemein personengebunden und nicht übertragbar. Es muss der Name des Fahrgastes eingetragen sein. Es darf nur diese Person mit dem Ticket fahren.
Bestandskunden
Was gilt für bestehende Abo- und KidCard-Kunden?
Als Abo- und KidCard-Kunde ist keine Kündigung des Abos notwendig wird. Wir ändern die Abbuchungen automatisch auf 9 €. So bleiben alle Abo-Vorteile erhalten. Das gleiche gilt für die KidCard.
Was gilt für die übertragbare AboCard Flex?
Für AboCard Flex-Besitzer ist die Übertragbarkeit an die regionale Gültigkeit geknüpft, d.h. der Zusatznutzen gilt nur im aufgedruckten Geltungsbereich in der TuTicket Tarifregion. Außerhalb gilt es nur für die eingetragene Person (Lichtbild und Name). Sie haben folgende Optionen (bitte melden Sie sich bis 25.05.2022):
- Stilllegung und Kauf eines 9-Euro-Ticket
- Sonderkündigung und Rückgabe
- beibehalten der AboCard Flex zum normalen Preis mit Übertragbarkeit nur innerhalb des aufgedruckten Geltungsbereich in der TuTicket Tarifgebiets (siehe oben).
Was gilt für die StudentenCard?
Als StudentenCard-Kunde kommen Sie bis spätestens zum 31.08.2022 ins TuTicket Kundencenter und zeigen Sie Ihre aktive AboCard vor. Dort füllen Sie ein Erstattungsformular aus und erhalten dann im September die Erstattung des Differenzbetrags per Überweisung. Dies gilt nur für von TuTicket ausgegebenen Tickets, nicht für Tickets anderer Verbünde.
Ändert sich etwas an der Mitnahmeregelungen?
Im TuTicket Tarifgebiet gelten weiterhin die regulären Mitnahmeregelungen und Freizeitregelungen. Außerhalb gelten diese nicht, sondern die Sonderregelungen siehe oben.
Sonstiges
Wie wird die 9-Euro-Ticket-Aktion finanziert?
Der Bund stellt Mittel zur Verfügung. Zu den genauen Modalitäten finden noch Abstimmungen statt, deshalb können wir aktuell keine Aussagen treffen.
Was ist bei Gruppenfahrten zu beachten?
Im Zeitraum vom 01.06. bis 31.08.2022 sind grundsätzlich keine Gruppenanmeldung möglich. Es wird mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen gerechnet, sodass für die Mitnahme von Gruppen keine Gewähr übernommen werden kann.
Alle Angaben sind vorläufig. Die letzten Details zur Umsetzung stehen erst am 20. Mai 2022 fest, wenn das Entlastungspaket im Bundesrat verabschiedet wird. Wir werden diese Seite kontinuierlich aktualisieren und ergänzen.