Mobilitätsgarantie

Mobilitätsgarantie und
Fahrgastrechte im
Schienenpersonennahverkehr

Wir wollen, dass Du zuverlässig und pünktlich ans Ziel kommst. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, hast Du die Möglichkeit auf ein Taxi umzusteigen. 

Im Rahmen der Mobilitätsgarantie übernehmen wir die angefallenen Taxikosten bis zur Höchstbetragsgrenze.

Mobilitätsgarantie im Zugverkehr

Für Fahrten mit dem Zug gelten alternativ die Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr. Weitere Informationen findest Du unter www.fahrgastrechte.info oder www.bahn.de/fahrgastrechte. Das Fahrgastrechte-Formular sende bitte an das Eisenbahnunternehmen (DB, SWEG).

Details und Hintergründe findest Du in den Beförderungsbedingungen.

Mobilitätsgarantie: Antrag auf Erstattung

Fahrgastrechte Formular

Aktuelle Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen:

, 0 bytes , 0 bytes

Du kannst die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen, wenn Du Dein Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später erreichst, als im Fahrplan ausgewiesen und Dir keine andere Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen des Verkehrsverbundes zur Verfügung steht.

Inhaber der MonatsCard Erwachsener und AboCard Erwachsener sowie Schwerbehinderte mit Freifahrtberechtigung (Wertmarke) können sich Taxikosten bis zu einer bestimmten Höhe erstatten lassen. Bei Fahrgästen mit Einzel- und TagesTickets sowie ZeitCards für Schüler/Azubis ist leider keine Erstattung möglich.

 

Inhaber einer AboCard Erwachsener können eine Erstattung bis maximal 50,00 € erhalten. Bei Fahrgästen mit einer MonatsCard Erwachsener oder schwerbehinderten Menschen mit Wertmarke können Taxikosten bis maximal 35,00 € übernommen werden.

Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das Verschulden bei einem der mit dem Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt. Bei höherer Gewalt wie z. B. Unwetter, winterlichen Straßenverhältnissen, Unfällen, Notarzt- und Polizeieinsätzen, Bombendrohungen, Streik oder Eingriffen Dritter in den Eisenbahn- oder Busverkehr sowie angekündigten Maßnahmen wie z. B. Straßensperrungen, besteht leider kein Ersatzanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Tickets bekannt war.

Bitte sende den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung und einer Kopie der Fahrkarte oder des Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall an unser KundenCenter. Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung -sofern berechtigt- auf das von Dir angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung sowie eine Verrechnung beim Ticketkauf sind ausgeschlossen. Die Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.

Ja, der Antrag ist inklusive der Taxiquittung und der Fahrkarten-Kopie innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall bei einem der Verbund-KundenCenter einzureichen.