Im Rahmen der Mobilitätsgarantie übernimmt TUTicket die angefallenen Taxikosten bis zu einer bestimmten Höhe.
Wann kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?
Sie können die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später erreichen, als im Fahrplan ausgewiesen und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen des Verkehrsverbundes zur Verfügung steht.
Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsgarantie?
Alle erwachsenen Fahrgäste mit Wochenkarten, Monatskarten, Jahresabos und Seniorenabos von TUTicket sowie Schwerbehinderte mit Freifahrtberechtigung können sich die Taxikosten erstatten lassen.
Bei Fahrgästen mit Einzel- und Tageskarten sowie Schüler- und Auszubildendenkarten ist leider keine Erstattung möglich.
In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Inhaber eines Jahresabos oder Seniorenabos können eine Erstattung bis zu 50,- € erhalten.
Für Fahrgäste mit Monatskarten oder schwerbehinderte Menschen übernehmen wir die Taxikosten bis zu einer Höhe von 35,- €. Bei Inhabern einer Wochenkarte können wir maximal bis zu 15,- € erstatten.
Wann ist die Erstattung ausgeschlossen?
Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das Verschulden bei einem der mit TUTicket kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt. Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwetter, winterliche Straßenverhältnisse, Unfälle, Notarzt- und Polizeieinsätze, Bombendrohung, Streik oder Eingriffe Dritter in den Eisenbahn- oder Busverkehr sowie angekündigte Maßnahmen wie z.B. Straßensperrungen, besteht leider kein Ersatzanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Tickets bekannt war.
Wie können Sie die Garantieleistung in Anspruch nehmen?
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung und einer Kopie der Fahrkarte innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall an das KundenCenter von TUTicket. Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung sowie eine Verrechnung beim Ticketkauf sind ausgeschlossen. Die TUTicket-Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.
Hier können Sie Ihren Erstattungsantrag downloaden (PDF)
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Beförderungsbedingungen: Hier zum Download als PDF